Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fassung vom 1. Juli 2013

Allgemeines

Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in im Mietvertrag vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Haustiere dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden.

Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

Mietobjekt

Bei dem Mietobjekt handelt es sich um die Ferienwohnung in 21354 Bleckede - Vogelsang 2 - im 1. OG. Die Wohnung besteht aus Bad, Küche, Wohn- und zwei Schlafzimmern mit insgesamt 2 Doppelbetten. Die Nutzung und das Betreten des Dachbodens ist nicht gestattet. Der Zugang zu dem vermieteten Objekt, steht dem Vermieter, auch ohne Ankündigung in Notfällen und aus eventueller, haustechnischer Notwendigkeit (z.B. Schornsteinfeger, Reinigung etc.) auch während der Mietzeit zu.

Bei Buchung ist die Hälfte des Mietpreises zu zahlen, 14 Tage vor Mietbeginn erfolgt die noch ausstehende Restzahlung. Dem Mieter wird der Hausschlüssel für die Dauer der Mietzeit ausgehändigt.

Rücktritt

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück.
Findet sich bis 14 Tage vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, 50% des Mietpreises an den Vermieter zu entrichten. Bei Nichtweitervermietung nach Ablauf dieser Frist werden 100% des vereinbarten Mietpreises fällig. In Hinblick auf diesen möglichen Fall wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

Müll und Reinigung

Der Herd, das Besteck und Geschirr wird vom Gast gereinigt und alle benutzten Utensilien an seinen Platz zurückgelegt. Der Müll muss in den vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Alle mitgebrachten Lebensmittel müssen mitgenommen bzw. im Hausmüll entsorgen werden. Diese dürfen aus hygienischen Gründen nicht in der Ferienwohnung verbleiben.

Der Fernseher soll vom Gast nicht gereinigt werden. Ansonsten verlässt der Gast die Wohnung so wie er sie vorgefunden hatte.

Obhutspflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden.
Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an dem Mietobjekt vorzunehmen.

Beendigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit und der Hausschlüssel wird vom Gast zurückgegeben.

Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter hat die Ferienwohnung zu Mietende besenrein zu übergeben. Benutzte Utensilien z.B. Besteck und Geschirr werden vom Mieter gereinigt und an ihren Platz zurückgelegt. Die gründliche Reinigung (z.B. Feuchtreinigung des Fußbodens) der Ferienwohnung wird vom Vermieter übernommen und ist Bestandteil des Service-Paketes.

Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um rechtswirksam zu sein.
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.